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TÜV-Prüfungen
Behälterprüfungen für Druckbehälter und Rohrleitungen nach Anhang 2, Abschnitt 4, Nummer 3 BetrSichV durch eigenes, geschultes Personal.
Wir führen TÜV-Prüfungen (Wiederkehrende-, Festigkeits- und Inbetriebnahmeprüfungen) an Behältern entweder durch eigenes Personal (Druckbehälter und Rohrleitungen nach Anhang 2, Abschnitt 4, Nummer 3 BetrSichV) oder begleitend mit dem TÜV / Dekra an allen integrierten oder externen Druckluftbehältern durch.

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